Um zu dieser Ausbildung zugelassen zu werden, müssen die Bewerber*innen
- am 1. September vor Schulbeginn mindestens 21 Jahre alt sein
- einen Arbeitsvertrag im Bildungs- und Sozialbereich mit mindestens 16 Wochenstunden haben (mit Beginn des Arbeitsvertrags spätestens am 1. September vor Schulbeginn)
- 12 Monate (aufeinanderfolgend oder nicht) Berufserfahrung im psycho-erzieherischen Bereich haben
- die Erstausbildung vor mindestens 12 Monaten verlassen haben
- einen der folgenden Abschlüsse haben:
- entweder eine 3e der Sekundarschule,
- oder eine 11e des technischen Sekundarunterrichts,
- oder einen DAP (oder CATP) in Gesundheits- und Sozialberufen (Lebenshilfe, Krankenpflegehelfer*in)Bewerber*innen, die zu dieser Ausbildung zugelassen werden wollen, ohne eine der oben vorgesehenen Klassen bestanden zu haben, müssen an zweitägigen Eignungsprüfungen teilnehmen, die sich auf die Grundlagenfächer der 3e GPS für Gesundheits- und Sozialberufe sowie auf die Allgemeinbildung in Deutsch, Französisch und Englisch beziehen.
Datum der Eignungsprüfungen: 7. und 11. Juni 2024.
Damit sich Interessierte ein Bild von den Anforderungen der Eignungsprüfung machen können, werden hier die Prüfungen in Deutsch, Englisch, Französisch und Biologie der letzten Jahre veröffentlicht.